Eine neue Masche trifft jetzt auch Verkäufer bei den ebay-Kleinanzeigen. Mit einem sogenannten Dreiecksbetrug versuchen Abzocker gezielt die Verkäufer um ihr Geld zu bringen. Wir klären auf, wie die Masche funktioniert:
Nehmen wir an, Sie möchten Ihr Handy verkaufen und stellen dieses bei den ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf ein. Der Betrüger sieht Ihre Anzeige und erstellt eine mit dem gleichen Gerät und dem selben Preis. Gleichzeitig meldet er sich bei Ihnen und bekundet Interesse an Ihrem Handy. Er möchte kaufen und gleich per Überweisung oder Paypal bezahlen. In der Regel erhält der Betrüger dann die Daten für die Bezahlung von Ihnen. Er überweist aber nicht an Sie, sondern wartet bis sich ein Interessent auf die von ihm erstellte Anzeige meldet. Dem Interessenten gibt er dann Ihre Bank- oder Paypal-Daten. Der Interessent des Betrügers überweist das Geld dann zu Ihnen und Sie schicken das Gerät zu dem Betrüger, da Sie davon ausgehen, dass dieser das Geld bezahlt hat.
Der Betrüger erhält also Ihr Handy, für das ein anderer bezahlt hat. Die Anschrift gehört meist zu einer leer stehenden Wohnung mit gefälschtem Briefkastenschild. Derjenige, der an Sie bezahlt hat, wird von Ihnen sein Geld zurückverlangen können, da Sie keinen Vertrag mit dem Überweisenden haben und dieser auch kein Handy erhalten hat. Somit sind Sie der Betrogene. Bei Paypal erhält der Bezahlende sein Geld über den Käuferschutz zurück und Sie stehen ebenfalls ohne Geld und ohne Handy da.
Eine ähnliche Masche ist der Abholtrick. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie das Geld über Paypal erhalten haben und jemand (meist ein „Bekannter“ des Käufers) das Gerät bei Ihnen abholt. Behauptet der Käufer später, die Ware nicht erhalten zu haben, kann er über Paypal das Geld zurückholen. Sie können in der Regel aber nicht beweisen, das Gerät tatsächlich übergeben zu haben.
Wenn Sie Oper einer solchen Masche geworden sind, stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei.
Achten Sie bei Verkäufen im Internet auf folgendes:
- Versandnachweis: versenden Sie nur mit Einschreiben oder Paket. Lassen Sie einen Dritten den Versand erledigen, sodass Sie einen Zeugen haben.
- Belege sammeln: bewahren Sie die Originalrechnung des verkauften Gegenstandes auf und notieren Sie Geräte- und Seriennummern.
- Angaben prüfen: schauen Sie bei Paypal-Zahlungen auf die Warenbeschreibung, die Betreff-Zeile und den Absender. Prüfen Sie, ob die Überweisung tatsächlich vom Käufer kommt.
- Misstrauen: kommt Ihnen rund um Bezahlung oder Abholung etwas ungewöhnlich vor, schauen Sie besonders genau hin.
(via www.betrugstest.com)
Zum Thema Kleinanzeigen schreiben Sie „Lassen Sie einen Dritten den Versand erledigen, sodass Sie einen Zeugen haben.“ – Theoretisch mag dies ja klug sein. Ich glaube aber kaum, dass das jemand macht. Vor allem, wenn ich 10 Artikel pro Monat über eBay verklickere, müsste ich ich ja mehrere Personen aufbieten, da mal eine krank, die andere in den Ferien ist.
LG, Günther
Ich zweifel an ihren Ausführungen, da ich der Meinung bin, dass der Zahlende am Ende der Betrogene ist. Dieser erfüllt durch seine Zahlung an den Handyverkäufer seinen Vertrag gegenüber dem Betrüger – leistet demzufolge an diesen, und nicht etwa an denjenigen, welcher das Handy am Ende versendet. Zwischen Versender und zahlendem Dritten besteht überhaupt keine rückabwicklungsfähige Leistungsbeziehung. Der Durchgriff ist laut BGH gerade nicht vorgesehen. Ich kenne leider nur diese „schematische“ Lösung, da es in der Regel natürlich auch Ausnahmen in der Rechtsprechung gibt. Haben sie für ihre Ausführungen auch eine Fundstelle parat? Ich würde die Argumentation der Gerichte in diesen Fällen gerne einmal lesen. LG