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Aktuelles

Neue Abofalle: Portale für Grosshandel, Restposten, Insolvenzverkäufe und Sonderposten als neue Abzocke?

Hinweis:
In sämtlichen, bisher von uns hier betreuten Angelegenheiten konnten wir erreichen, daß die Forderung nicht weiter verfolgt wurde! Mit unserer außergerichtlichen Forderungsabwehr hatten wir folglich unmittelbar den von den Mandanten gewünschten Erfolg.
Durch die Vielzahl an Mandanten und Interessenten und die Tatsache, dass wir schon seit längerer Zeit Informationen über diese Angelegenheit sammeln, sind wir in der Lage, im Falle eines möglichen Gerichtsverfahrens sehr viel vorzutragen. Bislang wurde keiner unserer Mandanten zur Zahlung verurteilt.

Die meisten bisherigen Abofallen hatten sich regelmäßig an Verbraucher gewandt. Schnäppchenführer, Kochrezepte und andere Themenportale waren zur Überraschung der Nutzer plötzlich kostenpflichtig. Zwei Jahre sollte die Vertragsbindung für zweifelhafte Online-Angebote laufen. Nun führt eine Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher eine Aufklärungspflicht über die Kosten ein, die sogenannte Button-Lösung, deren Umsetzung unmittelbar ansteht (ab 01.08.2012 Pflicht).
Die Button-Lösung wendet sich allerdings nach dem Gesetzeswortlaut des § 312 g Abs. 2 BGB an Verbraucher. Dort heißt es:

„Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (…)“

Im Umkehrschluß heißt das: Unternehmer werden von der Button-Lösung nicht geschützt. Kein Wunder also, daß seither verstärkt Abo-Angebote im Internet auftauchen, die vorgebliche Großhändlerangebote oder Verkäufe aus Insolvenzen und Vergleichbares für Unternehmer anbieten. Diese Angebote betonen, daß sie sich ausschließlich an Unternehmer und gerade nicht an Verbraucher wenden. Wer sich als Verbraucher dort anmelde, täusche arglistig und begehe einen Betrug, tragen sogar manche Portalbetreiber vor.
[attention]TIPP:
Seien Sie als Unternehmer besonders vorsichtig und gehen Sie möglichst keine Verpflichtungen ein, deren Umfang Sie nicht auf Anhieb überblicken können. Gehen Sie zunächst stets von einem kostenpflichtigen Angebot aus! Sollten Sie versehentlich in eine Abo-Falle getappt sein, hilft nur eins: Lassen Sie unbedingt und unverzüglich von einem Anwalt prüfen, inwiefern Sie tatsächlich einer Vertragsbindung unterliegen und ob Aufhebungsmöglichkeiten bestehen. Rufen Sie uns einfach an! Wir wissen Ihnen schnell zu helfen.[/attention]

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Unternehmern unterliegen einer Inhaltskontrolle und können nicht nach freien Stücken Vertragsverpflichtungen enthalten, die rechtlich unzulässig sind. Hierüber lassen sich schon einige Rechte von Ihnen sichern.
Hinweis für Verbraucher:
Sind Sie als Verbraucher in eine Abofalle geraten, die nur für Unternehmen sein soll, stehen Ihnen auch Rechte zu und Sie können gegen Mahnschreiben vorgehen. Lassen Sie sich nicht durch Inkassoschreiben einschüchtern. Wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen und schalten Sie möglichst sofort einen Anwalt ein!

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